Bedienung
Holzspalter sind nur für den Betrieb durch eine Person zugelassen. Etwaige, zuarbeitende Personen dürfen sich während des Spaltvorgangs nicht im Arbeitsbereich aufhalten.
Der Arbeits- oder Zwischentisch muss sich in seiner arretierten Arbeitsposition befinden. Etwaig genutzte Spaltkeilverbreiterungen, Spaltkreuze oder Spaltkeilverlängerungen müssen arretiert sein.
Stellen sie sicher, dass das zu spaltende Holz rechtwinklig abgelängt ist und die Spaltkräfte gerade
auf den Spalttisch leitet. Die Auflagefläche des Holzes
sollte frei von Holzresten sein.
Während des Spaltvorganges muß das Holz durch die Spaltarme in Position gehalten werden. Geben Sie Obacht, dass keine Kräfte auf die Spaltarme geleitet werden – dies könnte zu Beschädigungen am Gerät führen.