Elektro-Altgeräte-Entsorgung gemäß Elektrogesetz (ElektroG)
Ab dem 23. November 2005 müssen Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten beim EAR (Elektro-Altgeräte Register) registriert sein. Nur dort registrierte Hersteller dürfen ihre Produkte weiterhin in Deutschland vertreiben. Die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung für Hersteller von elektrischen und elektronischen Geräten beginnt in Deutschland am 24.3.2006. Hiermit wird die Rückgabemöglichkeit der Geräte bei den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (kommunale Entsorgung) für den Endbesitzer sichergestellt und das Recycling der Geräte von DOLMAR mit finanziert.
DOLMAR Produkte sind beim EAR registriert unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 69792640